Veröffentlicht im Mai 2026

Wer zahlt, bestimmt die Tonlage

Die Bundesregierung hat zwischen 2018 und 2023 rund 1,47 Millionen Euro an etwa 200 Journalisten überwiesen. Bezahlt wurde für Moderationen, Vorträge, Medientraining, Lektorate, Podiumsteilnahmen. Knapp 875.000 Euro flossen an Mitarbeiter von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle. Weitere 596.000 Euro an Journalisten von Spiegel, Zeit, Tagesspiegel sowie an Vertreter privater Sender wie RTL, Sat.1, Pro Sieben und n-tv.

Die Zahlen stammen nicht aus einem investigativen Coup. Sie stehen in der Antwort der Bundesregierung selbst auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 20/5822).

Die geschwärzte Liste

Was die Regierung in derselben Antwort nicht preisgibt: die Namen. Die Liste der Honorarempfänger umfasst 167 Seiten — geschwärzt. Begründung: der Persönlichkeitsschutz der Empfänger wiege schwerer als das Informationsrecht der Bürger, die diese Honorare aus Steuermitteln finanzieren.

Hinzu kommen Zahlungen des Bundesnachrichtendienstes an Journalisten. Die werden gar nicht erst beziffert. Begründung: Staatswohl. Die Kooperationen seien „besonders schützenswert“.

Die Struktur, nicht der Skandal

„Bei einem durchschnittlichen Honorar von 7.350 Euro pro Journalist ist nicht auszuschließen, dass die Auftragsvergabepraxis der Bundesregierung zu Gefälligkeiten und Abhängigkeiten geführt hat.“

Martin E. Renner, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, Pressemitteilung vom 8. März 2023

Der Vorwurf richtet sich nicht gegen den einzelnen Journalisten, der einen Vortrag im Wirtschaftsministerium hält oder eine Konferenz des Auswärtigen Amts moderiert. Der Vorwurf richtet sich gegen die Struktur.

Eine Profession, die als „vierte Gewalt“ die Exekutive kontrollieren soll, kann diese Kontrolle nicht unbefangen ausüben, wenn sie zugleich aus deren Haushalt regelmäßig Honorare bezieht. Das ist keine moralische Diagnose, sondern eine soziologische. Anreizsysteme wirken — auch und gerade dann, wenn die Beteiligten sie selbst bestreiten. Eine ausführlichere Analyse dieser strukturellen Verflechtungen zwischen Regierungspolitik und Massenmedien findet sich im Beitrag Macht und Medien: von Rosstäuschern und Vasallen, von „Lügenpresse“ und Propaganda.

Der Pandemie-Kontext

Dieser Geldfluss umfasst die gesamte Corona-Zeit. Es ist exakt der Zeitraum, in dem sich der mediale Mainstream als bemerkenswert geschlossen erwies: bei der Lab-Leak-Hypothese, bei Lockdown-Modellrechnungen, bei der Frage nach Impfnebenwirkungen, bei der Behandlung andersdenkender Wissenschaftler und Bürger. Wer die offizielle Linie öffentlich infrage stellte, riskierte berufliche und soziale Vernichtung. Wer sie trug, fand sich gelegentlich auf Honorarrechnungen aus dem Kanzleramt wieder.

Beides muss man nicht kausal verknüpfen, um die Frage zu stellen, die sich strukturell aufdrängt: Wie kritisch kann ein Berichterstatter sein, dessen Nebeneinkünfte vom kontrollierten Apparat fließen? Genau diese Frage hat der Beitrag Das „Journalistenpack“ als Steigbügelhalter einer neuen (Meinungs-)Diktatur mit Blick auf die mediale Funktionsweise während der Pandemie ausgeleuchtet.

Die eigentliche Pointe

Die Bundesregierung räumt die Zahlungen selbst ein. Reichlich, sagen ihre eigenen Antworten. Nur sehen darf es keiner. Wer Namen nennt, macht sich nach Auffassung der Bundesregierung strafbar. Wer hypothetisch über mögliche Empfänger spricht, wird in den Leitmedien als Verschwörungstheoretiker markiert — von Journalisten, deren Kollegen ebenjene Honorare bezogen haben könnten.

Das ist die strukturelle Verzerrung des Diskurses: Die Frage nach den Empfängern wird nicht beantwortet, sondern in eine Rechtsfalle verlegt. Der Bürger soll bezahlen, aber nicht wissen. Wissen soll nur der, dem die Akten zugänglich sind.

Eine freie Presse sieht anders aus. Sie braucht keine geschwärzten Listen, weil sie keine Zahlungen aus dem Apparat empfängt, den sie kontrollieren soll.