Veröffentlicht im Mai 2026

Südtirol — verraten und verkauft? Die deutsche Frage am Brenner

Wer die Erfolgserzählung „Südtiroler Autonomie“ anhebt, schließt die eigentliche Frage. Drei Mal wurde das Selbstbestimmungsrecht eines deutschen Volkes preisgegeben — 1919, 1939, 1946. Heute liebt Brüssel Südtirol als Modellregion. Genau das ist das Problem.

Bozen, ein Werktag im späten Frühjahr. An der Hausfassade gegenüber dem Bahnhof steht in zwei Sprachen, was Stadt heißt: Bolzano · Bozen. Die Reihenfolge ist nicht zufällig. Auf dem Trottoir patrouillieren Carabinieri, in der Straßenbahn höre ich einen Vater mit seinem Sohn deutsch sprechen, im Supermarkt ist die Etikettierung dreisprachig. Ein Tourist aus München würde das harmonisch finden. Ein Historiker sieht in dieser Reihenfolge die ganze Geschichte des 20. Jahrhunderts: ein deutsches Land, das nicht mehr deutsch heißen darf, weil ein anderer Staat über sein Territorium verfügt.

Die offizielle Erzählung läuft so: Südtirol ist das Erfolgsmodell europäischer Autonomie. Ein Konflikt, der Jahrzehnte lang Bomben hervorbrachte, ist heute ein Wohlstandsraum mit deutscher Schule, deutschem Radio, deutschen Ortsnamen. Beide Sprachgruppen leben friedlich, die Region ist eine der reichsten Italiens, das Modell wird in der EU als Vorbild für Konfliktlösung gehandelt. Wer wollte da widersprechen?

Diese Erzählung verdeckt mehr, als sie erklärt. Denn die zentrale Frage des modernen Völkerrechts — das Recht auf Selbstbestimmung, von Woodrow Wilson 1918 als Fundament der Nachkriegsordnung formuliert — wurde im Falle Südtirols nie gestellt. Nicht 1919, nicht 1946, nicht 1992, nicht heute. Stattdessen hat man ein deutsches Volk in immer feinere Garantien eingewickelt — Sprachschutz, Proporz, Autonomiestatut — und in dieser Verpackung politisch stillgelegt. Was als Modell gefeiert wird, ist die Endlagerung einer offenen Verfassungsfrage.

Es geht in diesem Artikel nicht um Italienfeindlichkeit. Es geht um das, was Loreley als Pflicht versteht: zu fragen, wem das herrschende Narrativ nützt — und wer dafür den Preis zahlt.

Der Brenner als Geste der Macht: 1919

Am 10. September 1919 unterzeichnete eine deutschösterreichische Delegation in Saint-Germain-en-Laye einen Vertrag, gegen den sie aus eigener Kraft nichts ausrichten konnte. Artikel 27 zog die Grenze des verkleinerten Österreich am Brenner. Damit fiel ein deutschsprachiges Gebiet von rund 7.400 Quadratkilometern und etwa 230.000 Einwohnern an Italien — eine Bevölkerung, die zu rund 89 Prozent deutscher und ladinischer Muttersprache war.

Das war nicht das Resultat einer Volksabstimmung. Es war ein Beuteanteil. Italien hatte 1915 im Geheimvertrag von London den Brenner als Eintrittspreis für seinen Kriegseintritt auf alliierter Seite ausgehandelt. Die Verhandler in Versailles und Saint-Germain wussten das. Sie wussten auch, dass Wilson selbst die Annexion Südtirols nicht für vereinbar mit seinen Vierzehn Punkten hielt — in Punkt 9 hatte er die italienischen Grenzen ausdrücklich auf „klar erkennbare Linien der Nationalität“ festgelegt. Der Brenner ist keine solche Linie — er ist eine Wasserscheide.

Der Tiroler Historiker Rolf Steininger, der dem Thema sein wissenschaftliches Lebenswerk gewidmet hat, hat das in seiner Standardgesamtdarstellung „Südtirol im 20. Jahrhundert“ und in einem Vortrag der Autonomen Provinz Bozen auf den Punkt gebracht:

„Geboren wurde diese Südtirolfrage am 10. September 1919 in Saint-Germain mit der Aufteilung des historischen Tirol durch die Sieger des Ersten Weltkrieges. Die Brennergrenze widersprach allen Grundsätzen, mit denen die Sieger angetreten waren — und wurde dennoch durchgesetzt.“

Rolf Steininger

Das ist der erste Verrat. Er trägt einen Namen: Saint-Germain. Und er hat einen Mechanismus: Das demokratische Selbstbestimmungsversprechen wird genau dort suspendiert, wo es einer großen Macht nicht in den Kram passt. Wilson, der das Prinzip formuliert hatte, schwieg, als es eingelöst werden sollte. Frankreich und Großbritannien drückten den Vertrag durch. Die Deutschösterreicher unterzeichneten unter Protest. Das war die Geburtsstunde des Problems.

Tolomei, Mussolini und die Eradikation einer Sprache

Drei Jahre nach Saint-Germain marschierte Mussolini auf Rom. Was folgte, war kein Minderheitenkonflikt im üblichen Sinn — es war der Versuch, eine Sprachgruppe administrativ auszulöschen.

Architekt dieser Politik war ein Mann namens Ettore Tolomei, ein nationalistischer Geograph, der sich seit Jahrzehnten obsessiv mit dem deutschen Charakter Südtirols beschäftigte. Tolomei hatte schon vor dem Ersten Weltkrieg ein „Prontuario dei nomi locali dell’Alto Adige“ verfasst — ein Verzeichnis von rund 8.000 Ortsnamen, Flurnamen, Bergnamen, die er einseitig italianisierte. Aus Sterzing wurde Vipiteno, aus Brixen Bressanone, aus Bruneck Brunico. Diese Erfindungen waren keine historischen Übersetzungen, sondern Neuschöpfungen am Schreibtisch. Mussolini übernahm sie 1923 per Dekret.

Was zwischen 1923 und 1943 in Südtirol geschah, ist in zahlreichen Studien dokumentiert: Verbot des deutschen Schulunterrichts, Verbot der deutschen Amtssprache, Verbot deutscher Vornamen bei Neugeborenen, Verbot deutscher Inschriften auf Grabsteinen. Wer sich widersetzte, riskierte Strafen, Gefängnis, Verbannung. Eltern, die ihre Kinder dennoch deutsch unterrichten wollten, organisierten die sogenannten Katakombenschulen — heimlicher Unterricht in Pfarrhäusern, auf Bauernhöfen, in Dachkammern. Lehrer wurden verfolgt, manchmal verprügelt, einige starben in Haft.

Parallel dazu wurde der Süden Tirols industriell und demografisch geflutet. Die faschistische Regierung errichtete in Bozen eine Industriezone, siedelte zehntausende Italiener aus den südlichen Provinzen an, schuf neue Stadtviertel, neue Verwaltungsstrukturen. Bozen wurde von einer überwiegend deutschen Stadt zu einer Stadt mit italienischer Bevölkerungsmehrheit gemacht — durch staatliche Lenkung. Der Bevölkerungstransfer war kein Nebeneffekt; er war Methode.

Das war keine bloße Assimilierungspolitik. Es war ein Programm, das einer Bevölkerung ihre Identität abgewöhnen sollte, indem man sie in der eigenen Heimat zur Minderheit machte.

1939: Die Option — der zweite Verrat, deutscher Hand

Am 23. Juni 1939 unterzeichneten der Reichsführer SS Heinrich Himmler und der italienische Innenminister Buffarini Guidi in Berlin ein Abkommen, das in der südtiroler Erinnerungskultur einen eigenen Namen trägt: Die Option.

Hitler und Mussolini hatten sich darauf geeinigt, das südtiroler Problem zwischen sich zu lösen — durch Umsiedlung. Die deutschsprachigen Südtiroler sollten zwischen zwei Optionen wählen: Entweder sie bekannten sich zum Deutschtum und verließen ihre Heimat, um im Deutschen Reich angesiedelt zu werden — vielfach in den eroberten Ostgebieten. Oder sie blieben in Südtirol und akzeptierten damit die endgültige Italianisierung; ihre Enkel, so das Kalkül, würden italienisch sprechen.

Die Option war kein humanitäres Angebot, sondern ein erpresstes Bekenntnis unter dem Druck zweier Diktatoren. Die Familien wurden gegeneinander aufgehetzt — Optanten (für Deutschland) gegen Dableiber (für die Heimat). Dorfgemeinschaften zerbrachen. Brüder hörten auf, miteinander zu reden. Pfarrer, die zum Bleiben rieten, wurden von Nazi-Funktionären als Verräter denunziert. Bauern, die den Hof ihrer Väter nicht verlassen wollten, wurden als „Walsche“ beschimpft.

Rund 86 Prozent der Stimmberechtigten optierten 1939 für Deutschland. Etwa 75.000 Menschen wanderten tatsächlich aus, bevor der Krieg die Umsiedlung stoppte. Viele kehrten nach 1945 zurück und fanden ihre Höfe an Italiener verkauft.

Das ist der zweite Verrat. Und er hat ein deutsches Gesicht. Es war nicht nur ein faschistisches Italien, das Südtirol aushöhlte — es war auch ein nationalsozialistisches Deutschland, das die Südtiroler ihrer Heimat preisgab, um Mussolini bei der Stange zu halten. Das deutsche Versprechen, niemals einen Volksdeutschen im Stich zu lassen, wurde in Südtirol zuerst gebrochen — bevor es nach 1945 vollends bedeutungslos wurde.

Wer heute sagt, „Deutschland habe sich für Südtirol nie wirklich interessiert“, muss diesen Punkt mitdenken: 1939 hat das Reich Südtirol nicht eingefordert — es hat es weggegeben. Und damit eine moralische Hypothek aufgenommen, die in der Bonner Außenpolitik nach 1949 nie eingelöst wurde.

1946: Gruber-Degasperi — Schein-Autonomie ohne Selbstbestimmung

Nach 1945 stand das Problem Südtirol erneut auf der internationalen Tagesordnung. Österreich hatte 1938 als Staat zu existieren aufgehört; nach der Befreiung berief sich die Wiener Regierung auf die Moskauer Deklaration von 1943 und reklamierte die Stellung als erstes Opfer Hitlerdeutschlands. In dieser Position hoffte sie, das Selbstbestimmungsrecht für Südtirol nun endlich einlösen zu können. Eine Volksabstimmung — wie 1920 in Kärnten — schien manchen denkbar.

Sie kam nicht. Stattdessen kam das Pariser Abkommen vom 5. September 1946, unterzeichnet vom österreichischen Außenminister Karl Gruber und dem italienischen Ministerpräsidenten Alcide De Gasperi. Drei Punkte stehen darin: Italien sichert den deutschsprachigen Einwohnern Südtirols Gleichberechtigung in Sprache und Verwaltung zu, eine besondere autonome Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt für die Provinz Bozen sowie die Beratung mit lokalen Vertretern bei der Umsetzung.

Was im Text wie ein Sieg klingt, war juristisch eine Niederlage. Das österreichische Haus der Geschichte bilanziert die Verhandlungssituation knapp:

„Bei den Friedensverhandlungen im Frühjahr 1946 signalisierten die alliierten Siegermächte deutlich, dass es zu keiner Veränderung der Brennergrenze kommen würde. Das bedeutete auch: Südtirol würde bei Italien bleiben.“

Haus der Geschichte Österreich

Mit der Unterzeichnung akzeptierte Wien die Brennergrenze von 1919 völkerrechtlich endgültig. Was blieb, war ein Anspruch auf Minderheitenschutz innerhalb des italienischen Staatsverbandes. Das Recht auf Selbstbestimmung war damit institutionell beerdigt. Die offizielle Sicht der Autonomen Provinz Bozen bringt es ungewöhnlich offen auf den Punkt:

„Italien erhielt eine eingeschränkte territoriale Souveränität, Österreich musste auf seine Forderung nach Rückgliederung des Gebietes verzichten, und den Südtirolern wurde die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes verwehrt.“

Pariser Vertrag, offizielle Dokumentation der Autonomen Provinz Bozen

Schlimmer noch: Der entscheidende Begriff im Abkommen — Provinz Bozen — war eine italienische Falle. Wie das österreichische Austria-Forum dokumentiert, hatte Gruber zugestanden, „die Frage der Nennung des territorialen Geltungsbereichs der Autonomie offen zu lassen“ — und genau diese Unbestimmtheit nutzte De Gasperi später, um die Autonomie nicht der ethnisch deutschen Provinz Bozen allein zu gewähren, sondern der gemeinsamen Region Trentino-Tiroler Etschland. Den rund 200.000 deutschsprachigen Südtirolern standen damit etwa 500.000 italienischsprachige Einwohner gegenüber. Aus einer deutschen Mehrheit wurde eine deutsche Minderheit innerhalb einer überwiegend italienischen Region. Die zugesagte Autonomie wurde im Akt der Umsetzung ausgehöhlt.

Die Bombenjahre: Wenn ein Volk dreimal verraten worden ist

Die Folge: zwei Jahrzehnte Bombenjahre. Wer diese Zeit verstehen will, muss zwei Dinge gleichzeitig festhalten — beide gehören zur Wahrheit, keines ist ohne das andere zu haben.

Das erste: Der italienische Staat hatte den Pariser Vertrag nicht erfüllt. Das Erste Autonomiestatut von 1948 hatte die Autonomie auf die gemeinsame Region Trentino-Südtirol verschoben, in der die Deutschen erneut zur Minderheit gemacht wurden. Die Massenzuwanderung italienischer Arbeiter in die Bozner Industriezone setzte sich fort. Die deutsche Sprache war im Staatsdienst weiter benachteiligt. 1957 demonstrierten in Sigmundskron 35.000 Südtiroler unter der Parole „Los von Trient“. Rom reagierte mit Hinhaltetaktik. Im Februar 1961 brachten italienische Senatoren einen Gesetzesentwurf im Senat ein, der den willkürlichen Entzug der italienischen Staatsbürgerschaft bei Rückoptanten ermöglichen sollte — die regierungsnahe Tageszeitung Il Tempo schrieb offen, die „Ausweisung von 10.000 nazistischen Agitatoren“ würde die Ruhe wiederherstellen. Eine Massenvertreibung von 200.000 deutschsprachigen Südtirolern, schrieb das Blatt, sei dafür gar nicht nötig.

Das zweite: Aus diesem Druck entstand der Befreiungsausschuss Südtirol (BAS) unter Sepp Kerschbaumer. In der Nacht vom 11. auf den 12. Juni 1961 — dem Herz-Jesu-Sonntag, einem in Tirol religiös und politisch hoch emotionalisierten Datum — sprengte der BAS in der sogenannten Feuernacht 37 Strommasten in Südtirol. Ziel war die Energieversorgung der Bozner Industriezone, also jenes Symbols der Italianisierung, das Mussolini 1935 errichtet hatte. Die Anschläge richteten sich nach dem ausdrücklichen Beschluss der Gruppe gegen Sacheigentum — kein Mensch sollte zu Schaden kommen. Trotzdem wurde während der Feuernacht der italienische Straßenwärter Giovanni Postal getötet, als er eine fehlgezündete Bombe fand und diese detonierte. Sein Tod gehört zu dieser Geschichte und wird durch nichts wettgemacht.

Was danach folgte, war eine staatliche Reaktion, die den Konflikt erst eskalierte. Die Carabinieri verhafteten innerhalb weniger Tage die gesamte BAS-Gruppe um Kerschbaumer und folterten zahlreiche der Inhaftierten in Haft systematisch — Foltermethoden, die in einem Trienter Prozess 1963 verhandelt, aber nicht geahndet wurden. Die italienischen Gerichte sprachen die angeklagten Carabinieri frei, während die BAS-Aktivisten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Italien stationierte zwischen 1961 und 1970 bis zu 40.000 Soldaten und Sicherheitskräfte in Südtirol; die Provinz glich, wie Historiker schreiben, einem Heerlager. Parallel begann der italienische Geheimdienst SIFAR, den BAS zu infiltrieren — und führte ab 1964 mutmaßlich eigene Anschläge unter falscher Flagge durch, um die Verhandlungsposition der Südtiroler Volkspartei zu schwächen.

In dieser Eskalationsspirale steht die Figur, die wie keine andere die Tragik dieser Jahre verkörpert: Georg „Jörg“ Klotz, Schmied und Schützenmajor aus Walten im Passeiertal. Klotz hatte als Jugendlicher die faschistische Italianisierung erlebt; im Zweiten Weltkrieg diente er als Wehrmachtspionier. Innerhalb des BAS gehörte er von Anfang an zum radikaleren Flügel, der einen Partisanenkrieg nach algerischem Vorbild für möglich hielt — gegen Kerschbaumers ausdrückliches Gebot, Menschenleben zu schonen. Nach der Feuernacht floh Klotz nach Österreich und führte von dort aus den Kampf weiter. Am 7. September 1964 lockte ein als BAS-Kontaktmann getarnter Agent der Bozner Quästur, der Nordtiroler Christian Kerbler, Klotz und seinen Mitstreiter Luis Amplatz in einen Hinterhalt in einer Almhütte oberhalb Saltaus. Amplatz wurde im Schlaf erschossen, Klotz schwer verletzt. Der Auftrag und die Dienstpistole stammten vom italienischen Staat.

Ab 1964 fielen damit die Hemmungen, die Kerschbaumer 1961 noch hatte durchsetzen können. In den späten 1960er Jahren kam es zu Anschlägen, bei denen italienische Soldaten und Zollbeamte starben — 1967 etwa beim Anschlag auf der Porzescharte (4 Tote) und auf der Steinalm (3 Tote). Klotz wurde in mehreren Mailänder Prozessen in Abwesenheit zu insgesamt über 52 Jahren Haft verurteilt; er starb 1976 im österreichischen Exil.

Hier ist nichts zu beschönigen. Tote sind Tote, auf welcher Seite auch immer. Aber wer die Geschichte der Bombenjahre erzählt, ohne den Folterkeller und den staatlichen Mordauftrag mitzuerzählen, erzählt sie falsch. Der Zeithistoriker Hans Heiss hat darauf hingewiesen, dass die Bombenleger in großen Teilen aus jenen Familien kamen, die 1939 für Deutschland optiert und nach 1945 das Schweigen Wiens, Bonns und Roms erlebt hatten. Wer dreimal verraten worden ist, glaubt irgendwann nicht mehr an Verträge.

Erst die Internationalisierung des Konflikts brachte Bewegung. Bruno Kreisky, damals österreichischer Außenminister, brachte das Thema 1960 vor die UN-Generalversammlung. Die Resolution 1497 (XV) vom 31. Oktober 1960 forderte Italien und Österreich auf, Verhandlungen aufzunehmen. Das daraus entstandene „Paket“ von 1969 — 137 Maßnahmen zur Erweiterung der Autonomie — wurde 1972 in das Zweite Autonomiestatut überführt und schließlich 1992 von Österreich vor der UN für erfüllt erklärt.

Damit war der Streit beigelegt. Aber war er gelöst?

Heute: Erfolgsmodell oder Endlagerung?

Auf dem Papier ist Südtirol heute, was Brüssel ein „Best Practice“ nennt. Die Provinz Bozen verfügt über umfangreiche Gesetzgebungskompetenzen. Sie behält rund 90 Prozent ihrer Steuereinnahmen. Es gibt ein streng durchgesetztes Proporzsystem im öffentlichen Dienst, dreisprachige Schulen, deutsche Universitätsausbildung, deutsche Rundfunkanstalten. Die Wirtschaftsleistung ist hoch, die Arbeitslosigkeit niedrig, die Lebensqualität gehört zu den besten Europas.

Wer hier einwendet, dass also doch alles in Ordnung sei, übersieht den Kern. Der Innsbrucker Politikwissenschaftler Günther Pallaver, einer der profiliertesten Forscher zur Region, hat in seinen Arbeiten zur Befriedung des Südtirol-Konflikts auf die zentrale Asymmetrie dieser Lösung hingewiesen:

„Die Befriedung des Südtirol-Terrorismus erfolgte nicht durch die Lösung der zugrundeliegenden Frage, sondern durch ihre Umwandlung in ein Verwaltungsproblem.“

Günther Pallaver, Politika 11 (2011, sinngemäß)

Genau das ist der Punkt. Minderheitenschutz ist ein Geschenk des souveränen Staates an eine ethnische Gruppe innerhalb seines Territoriums. Selbstbestimmung ist das ursprüngliche Recht eines Volkes, über die eigene staatliche Zugehörigkeit zu entscheiden. Die UN-Charta nennt es in Artikel 1, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte führt es in Artikel 1 als universales Recht der Völker auf. Es ist nicht abhängig von der Großzügigkeit eines Gaststaates.

Genau diese Unterscheidung wird in Südtirol systematisch verwischt. Wer von Selbstbestimmung redet — sei es eine Loslösung von Italien, sei es ein Anschluss an Österreich, sei es nur eine ergebnisoffene Volksabstimmung — wird sofort in den Verdacht des Sezessionismus, des Revanchismus, des Rechtsradikalismus gestellt. Die Frage selbst ist tabuisiert. Genau das ist das Erfolgsmodell: nicht die Lösung des Problems, sondern seine Verschiebung in den Bereich des politisch Unsagbaren.

Warum Brüssel Südtirol liebt

Hier kommt die Gegenwartsdimension ins Spiel, ohne die der Befund unvollständig wäre. Die Europäische Union liebt Südtirol — und sie liebt es aus Gründen, die mit dem Wohl der Südtiroler nur am Rande zu tun haben.

Die EU-Architektur basiert seit den 1990er Jahren auf einer Doktrin, die in Brüsseler Dokumenten unter dem Namen „Europa der Regionen“ firmiert. Der Gedanke: Nationalstaaten werden geschwächt, indem ihre subnationalen Ebenen — Regionen, Länder, Provinzen — stärker mit Brüssel direkt vernetzt werden. Die Region tritt an die Stelle des Volkes, die Identität an die Stelle der Souveränität. Eine Region kann kulturelle Eigenheiten pflegen, sie kann Fördergelder beantragen, sie kann ein Logo führen — aber sie kann nicht in den Krieg ziehen, keine Währung emittieren, keinen eigenen Staat gründen.

Südtirol ist in dieser Logik die ideale Modellregion. Es darf deutsch sein, solange es nicht deutsch werden will. Es darf seine Identität feiern, solange es seine staatliche Zugehörigkeit nicht in Frage stellt. Es darf in Brüssel als Beweis dafür herhalten, dass die EU Konflikte zwischen Nationalstaaten überwindet — während sie in Wahrheit die Nationalstaaten durch supranationale Strukturen ablöst, ohne den darunter liegenden Volkswillen je gefragt zu haben.

Das ist die strukturelle Pointe: Je erfolgreicher Südtirol als Autonomiemodell gefeiert wird, desto sicherer ist die Endlagerung des Selbstbestimmungsrechts. Wer könnte heute noch glaubwürdig fordern, eine Volksabstimmung über die Brennergrenze abzuhalten, wenn doch alle so zufrieden sind? Die Zufriedenheit ist die Mauer um die offene Frage.

Und das deutsche Schweigen? Es hat eine eigene Logik. Bonn hat von 1949 an außenpolitisch keine Rolle in Südtirol gespielt — nicht aus Desinteresse, sondern aus Konstitution. Die Bundesrepublik versteht sich seit ihren Anfängen als Verfassungsstaat unter alliierten Vorbehalten, dessen Grundgesetz in Artikel 146 ausdrücklich auf eine spätere Verfassung in freier Selbstbestimmung verweist — die nie kam. Eine Bundesrepublik, die sich selbst nicht als selbstbestimmt versteht, kann kaum für andere Selbstbestimmung einfordern. Das deutsche Schweigen zu Südtirol ist ein Ausfluss desselben Defizits, das auch die deutsche Verfassungsfrage offenhält.

Befund

Was Selbstbestimmung im Falle Südtirols heute bedeuten würde, ist nicht: ein Anschluss an Österreich gegen die Mehrheit der italienischsprachigen Mitbürger. Es ist auch nicht: eine Rückabwicklung der Geschichte des 20. Jahrhunderts. Selbstbestimmung wäre etwas Einfacheres — und genau deshalb so unerträglich für die Verteidiger des Status quo: eine ergebnisoffene Volksabstimmung. Eine Frage, gestellt an alle Bewohner Südtirols, mit dem Recht, die eigene staatliche Zugehörigkeit selbst zu wählen. Mit dem ehrlichen Risiko, dass die Antwort die heutige Ordnung bestätigt — oder eben nicht.

Diese Frage ist seit 1919 nie gestellt worden. Sie ist 1939 durch Erpressung ersetzt worden, 1946 durch ein Abkommen über die Köpfe der Betroffenen hinweg eingetauscht, 1992 durch eine UN-Streitbeilegungserklärung beerdigt. Heute gilt sie als gestrig, als nationalistisch, als revanchistisch. Sie ist aber nichts davon. Sie ist nur das, was Wilson 1918 versprochen hat — und was den Völkern Europas seither systematisch verweigert wird, sobald es einer großen Macht in den Kram passt.

Verraten und verkauft? Ja, dreimal. In Saint-Germain. In Berlin. In Paris. Und ein viertes Mal in den Brüsseler Verträgen, die das Selbstbestimmungsrecht der Völker durch das Recht der Regionen auf Folklore ersetzt haben.

Die Frage ist nicht geschlossen. Sie ist nur stillgestellt. Und das ist ein Unterschied, den ein Volk irgendwann wieder erkennen wird.