Veröffentlicht im Mai 2026

Frankreichs Haushaltschaos und das Schweigen der Eurozone

Frankreich hat 2025 drei Premierminister verschlissen. Michel Barnier, François Bayrou, Sébastien Lecornu — gestürzt, abgetreten, erneut ernannt. Bayrou stürzte am 8. September 2025 als erster Regierungschef der Fünften Republik durch eine selbst gestellte Vertrauensfrage nach Artikel 49.1. Im Februar 2026 hat Lecornu den Haushalt für das laufende Jahr per Sonderartikel 49.3 ohne Endabstimmung der Nationalversammlung in Kraft gesetzt — ein Verfahren, das die Opposition seit Jahren als undemokratisch geißelt.

Die Schuldenquote: 113,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das Defizit: 5,8 Prozent. Die Maastricht-Obergrenzen liegen bei 60 und 3 Prozent. Frankreich überschreitet beide um das Doppelte. Allein die Zinslast 2026 beträgt 66 Milliarden Euro. Ein EU-Defizitverfahren läuft.

Es ist nicht das Frankreich der Eurokrise von 2012. Es ist deutlich schlechter.

Die Stille an den Märkten

Der eigentliche Befund liegt nicht in den Zahlen — er liegt in dem, was nicht passiert.

Der Renditeaufschlag zehnjähriger französischer Staatsanleihen (OAT) gegenüber zehnjährigen Bundesanleihen liegt bei 85,5 Basispunkten. Bemerkenswert stabil. Vor zwölf Monaten waren es 80. Dazwischen liegen drei Regierungsstürze, ein Haushalt-49.3, eine Ratingherabstufung durch Fitch auf A+ — fünf Stufen unter AAA. Die Märkte zucken nicht.

Das ist kein Zeichen von Vertrauen. Das ist ein Zeichen von Einpreisung. Investoren rechnen damit, dass jemand einspringen wird, wenn es eng wird. Sie wissen, wer.

Was es für die EU bedeutet

Frankreich ist die zweitgrößte Volkswirtschaft der Eurozone. Wenn Paris taumelt, taumelt die gesamte Konstruktion. Die Eurozone hat seit 2010 einen institutionellen Reflex eingeübt: Wenn ein Mitgliedstaat in finanzielle Bedrängnis gerät, wird die Bedrängnis vergemeinschaftet. Aus „Bailout“ wird „Solidarität“. Aus „Schuldenübernahme“ wird „Krisenmechanismus“.

„Frankreich überschreitet seit Jahren deutlich die Defizit- und Schuldenregeln. Die Gesamt- und Neuverschuldung liegt weit über den Maastricht-Grenzen. Eine Vergemeinschaftung würde hochverschuldete Staaten entlasten — die Haftung träfe vor allem die noch solventeren Länder. Im Ernstfall bedeutet das: Deutsche Steuerzahler haften.“

Peter Boehringer (AfD), Februar 2026

Die EU verfügt über drei Mechanismen, mit denen sie auf eine Frankreich-Krise reagieren wird: den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), das EZB-Anleihekaufprogramm Transmission Protection Instrument (TPI), und die offene Tür zu „gemeinsamen Schuldeninstrumenten“ — also Eurobonds unter wechselndem Etikett.

Das TPI hat formale Kriterien: Das Land muss eine „solide und nachhaltige Finanz- und Wirtschaftspolitik“ verfolgen. Frankreich erfüllt dieses Kriterium offenkundig nicht. Eine TPI-Hilfe wäre ein Bruch der eigenen EZB-Regeln. Die Geschichte der Eurokrise hat gezeigt: Solche Brüche werden nicht verhindert. Sie werden nachträglich legitimiert.

Der Artikel 125 AEUV — die sogenannte No-Bailout-Klausel — verbietet ausdrücklich die gegenseitige Haftung für Staatsschulden der Mitgliedstaaten. Das ist geltendes europäisches Primärrecht. Die Eurozone ist seit 2010 in einem Dauerprozess der Umgehung dieses Artikels. Eine französische Schuldenkrise würde diesen Prozess auf eine neue Stufe heben — möglicherweise auf die letzte vor dem offenen Bruch der Verträge.

Was es für Deutschland bedeutet

Hier wird die Frage konkret. Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Februar 2026 erklärt: „Ich will keine Eurobonds.“ Im selben Atemzug kündigte er an, man werde sich „in den kommenden Wochen und Monaten auf EU-Ebene über die Finanzierung unterhalten.“

Wer die Eurokrise von 2010 bis 2015 verfolgt hat, kennt diese Sprachfigur. Aus „Es wird keinen Bailout geben“ wurde 2010 die Griechenland-Hilfe. Aus „Der ESM ist nur ein Backstop“ wurde 2012 ein dauerhaftes Vergemeinschaftungsinstrument. Aus „Whatever it takes“ wurde 2015 ein Anleihekaufprogramm der EZB im Billionenbereich. Aus „NextGenerationEU ist einmalig“ wurde nach 2021 die Forderung, den Mechanismus zu verstetigen.

Die erste Folge einer französischen Schuldenkrise für Deutschland wäre die direkte Haftung über den ESM. Deutschland trägt mit 27,1 Prozent den größten Anteil an den ESM-Garantien. Bei einem französischen Hilfsprogramm wäre der deutsche Anteil wegen der Größe Frankreichs der mit Abstand höchste Einzelhaftungsfall in der Geschichte des ESM. Frankreichs Wirtschaft ist um ein Vielfaches größer als die Griechenlands von 2010 — und Deutschland würde die Last entsprechend tragen.

Hinzu käme die indirekte Haftung über die EZB. Sollte die Frankfurter Notenbank im Rahmen des TPI französische Anleihen aufkaufen, sitzen die Risiken in der Zentralbankbilanz. Die Bundesbank trägt rund 26 Prozent am eingezahlten EZB-Kapital. Verluste der EZB werden über reduzierte Gewinnausschüttungen an den Bundeshaushalt sozialisiert — also still und ohne parlamentarische Befassung.

Erschwerend kommt hinzu, dass Deutschland selbst nicht mehr da steht, wo es 2010 stand. Die Schuldenquote liegt bei rund 64 Prozent, die Industrieproduktion ist seit 2017 strukturell gefallen, die Energiekosten haben Wettbewerbsnachteile geschaffen. Der Garant der Eurozone ist heute schwächer als 2012 — und würde dennoch eine größere Last übernehmen müssen, als jemals zuvor an ihn herangetragen wurde.

Verfassungsrechtlich gerät das in Konflikt mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hat in seinen Urteilen zu ESM und PSPP wiederholt festgehalten: Die Verschuldungskompetenz liegt bei den Mitgliedstaaten. Eine umfassende Vergemeinschaftung wäre nach dieser Rechtsprechung verfassungswidrig. Karlsruhe hat aber auch wiederholt gezeigt, dass es im Konfliktfall vor dem politischen Druck zurückweicht.

Die strukturelle Pointe

Frankreich hat sich in eine Lage manövriert, aus der es ohne externe Stützung nicht herauskommt. Die externe Stützung ist juristisch nicht vorgesehen. Sie wird trotzdem stattfinden — durch Auslegung, Sondertöpfe, „Solidaritätsmechanismen“, Krisenkommunikation. Der Souverän, der dafür haftet, ist der deutsche Steuerzahler. Befragt wurde er nie.

Das ist die Logik des Eurozonen-Rettungsregimes seit 2010: Demokratisch nicht legitimierte Vergemeinschaftung wird durch Krisenrhetorik erzwungen. Wer auf die geltenden Verträge verweist, gilt als Realitätsverweigerer. Wer die geltenden Verträge bricht, gilt als Pragmatiker.

Die Frage ist nicht mehr, ob Frankreich gerettet wird. Die Frage ist, zu welchen Konditionen — und mit welcher demokratischen Begründung — Deutschland erneut zur Haftung herangezogen werden wird.

In den deutschen Leitmedien ist diese Frage kein Thema. Noch nicht.

Die Frage, wer in Berlin und Brüssel über die Konditionen einer solchen Vergemeinschaftung entscheidet — und wie sich die deutsche Demokratie seit 2010 von einer Souveränitäts- in eine Haftungsdemokratie verwandelt hat — ist Gegenstand der Beiträge Der Globalist im Kanzleramt und Deutschlands politische Systemkrise: Demokratie oder Fassade?.