
Veröffentlicht im Mai 2026
Die geförderte Zivilgesellschaft
Im Februar 2025 stellte die CDU/CSU-Fraktion eine parlamentarische Anfrage mit 551 Einzelfragen zur Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund. Es war die ausführlichste Anfrage zu diesem Thema in der jüngeren Parlamentsgeschichte. Die Antwort der Regierung — überwiegend unter der Ampel ausgearbeitet — fiel ernüchternd aus: Die Bundesregierung verfügt über keinen vollständigen Überblick darüber, welche NGOs sie fördert.
Im Dezember 2025, nun unter der Merz-Regierung, folgte die nächste Runde. Die AfD-Fraktion fragte erneut. Das Antwortschreiben umfasste 999 Seiten. Darin findet sich die bemerkenswerte Erklärung, „viele Detailfragen“ könnten nur durch „händische Durchsicht von Einzelakten“ beantwortet werden — ein Aufwand, den die Verwaltung als unzumutbar zurückwies.
Die Regierung weiß nicht, an wen sie wieviel Steuergeld in welche Organisationen schickt. Das ist der erste Befund.
„Demokratie leben!“ — der größte Topf
Das vom Bundesfamilienministerium betreute Programm „Demokratie leben!“ verteilt jährlich 182 Millionen Euro auf rund 580 Projekte. Adressaten sind Vereine, Stiftungen, Initiativen und freie Träger — ausgewählt nach Förderrichtlinien, die das Ministerium selbst formuliert.
In der Praxis gehörten zu den geförderten Organisationen Akteure mit eindeutiger politischer Schlagseite: die Amadeu Antonio Stiftung, Correctiv, das Netzwerk „Radikale Töchter“ — Organisationen, die sich öffentlich, regelmäßig und parteiisch zu politischen Tagesfragen äußern, gegen die Opposition positionieren und die Regierungslinie inhaltlich tragen.
Die jetzige Familienministerin Karin Prien (CDU) hat im März 2026 eingeräumt, bei „Demokratie leben!“ sei der Eindruck entstanden, „dass das Programm eine Ausrichtung hat, die eher in das linksliberale Milieu hineinreicht“. Sie kündigte das Auslaufen von rund 200 Förderungen an. Der Aufschrei der betroffenen Organisationen folgte unmittelbar.
Die Selbstevaluierung des Apparats
Besonders erhellend ist die Frage, wer die Wirkung dieses Programms eigentlich überprüft. Die Antwort: Einrichtungen, die in den vergangenen fünf Jahren selbst rund 200 Millionen Euro Fördermittel von der Bundesregierung erhalten haben.
„Mit astronomischen Summen hat die Bundesregierung zwischen 2020 und 2024 ausgerechnet jene Institute gefördert, die die im selben Zeitraum vom Familienministerium betriebene NGO-Förderung in dessen Auftrag abschließend evaluierten.“
— Kerstin Przygodda (AfD), Dezember 2025
Die Bundesregierung lässt die Wirksamkeit ihrer NGO-Förderung von Instituten überprüfen, die selbst zu den Begünstigten der Förderlogik gehören. Das ist nicht „wissenschaftliche Begleitforschung“. Das ist ein geschlossener Kreislauf der Selbstbestätigung.
Die strukturelle Diagnose
Was sich „Zivilgesellschaft“ nennt, ist in weiten Teilen ein staatlich subventioniertes Funktionssystem. Die Empfänger fordern denselben Staat, der sie finanziert, zu verstärktem Aktivismus auf — und werden dafür bezahlt. Wenn Bundeskanzler Merz im Oktober 2025 eine Aussage zum „Stadtbild“ trifft und kurz darauf eine Kampagne gegen ihn aus genau jenen Strukturen anrollt, die das Bundesinnenministerium und das Bundesfamilienministerium mitfinanzieren, dann ist das keine spontane Bürgeräußerung. Es ist die Aktivierung eines vorgehaltenen Apparats.
Die Funktion dieses Apparats lässt sich präzise benennen: Er produziert mediale Resonanz auf Regierungslinie. Er stigmatisiert Abweichler. Er stellt Personal für Talkshows, offene Briefe, Demonstrationen und Petitionen. Er liefert die zivilgesellschaftliche Begleitmusik, die in den Leitmedien als „die Stimme der Bürger“ wiedergegeben wird.
„Kein freiheitlicher Staat darf sich seine eigenen Herolde oder Pseudo-Kritiker selbst finanzieren.“
— Tobias Matthias Peterka (AfD), Bundestagsdebatte 27. Juni 2025
Der Satz beschreibt das Strukturproblem nüchtern. Er kommt aus der falschen Ecke, was seine Richtigkeit nicht berührt. In der Bundestagsdebatte wurde der Antrag, staatlich finanzierte politische NGOs gesetzlich zu unterbinden, von allen anderen Fraktionen abgelehnt — meist mit der Begründung, ohne diese Förderungen sei die Demokratie selbst gefährdet. Es ist eine bemerkenswerte Selbstauskunft.
Die Verfassungsfrage
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zur Neutralität gegenüber den politischen Wettbewerbern. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen — zuletzt im AfD-Verfahren gegen Angela Merkel 2020 — bekräftigt, dass die Bundesregierung sich nicht in den politischen Wettbewerb einmischen darf. Wenn die Regierung Organisationen finanziert, deren erkennbares Tätigkeitsfeld die politische Bekämpfung der Opposition ist, ist diese Neutralitätspflicht verletzt.
Das Familienministerium hat 2024 selbst — unter der Ampel — ein Schreiben an die geförderten Träger geschickt: Die Bundesregierung sei zur staatlichen Neutralität verpflichtet, fördere keine Maßnahmen, die zielgerichtet gegen eine politische Partei Einfluss nähmen, und verbiete die Verwendung der Programm-Logos auf entsprechenden Demonstrationen. Diese interne Anweisung dokumentiert das Wissen um das Problem. Sie änderte nichts an der Praxis.
Was bleibt
Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die Mittel, die sie an NGOs verteilt. Die NGOs evaluieren die Förderung selbst. Die Förderlinien dienen erkennbar dem politischen Wettbewerb. Eine Reform unter Familienministerin Prien ist eingeleitet — gegen den massiven Widerstand der bisherigen Empfänger, die ihre Position als „Bollwerk der Demokratie“ verteidigen.
Wer eine Demokratie für selbsttragend hält, wird sie irgendwann nicht mehr bezahlen müssen. Wer sie für eine zu finanzierende Veranstaltung hält, hat sie längst aufgegeben.
Wie sich Apparat und „demokratische Zivilgesellschaft“ institutionell verflochten haben — und welche Rolle die Massenmedien dabei spielen — ist Gegenstand der Beiträge Macht und Medien: von Rosstäuschern und Vasallen, von „Lügenpresse“ und Propaganda und Deutschlands politische Systemkrise: Demokratie oder Fassade?.

